MEGABOARD Allgemeine Geschäftsbedingungen
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2. Auflage Februar 2021

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1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Inhalt aller Vereinbarungen, die zwischen der Firma MEGABOARD GmbH, infolge nur MEGABOARD genannt, und deren Geschäftspartner, infolge Auftraggeber genannt, geschlossen werden. Uns zugesandte allgemeine Geschäfts­bedingungen und Vertragsformblätter begründen unsererseits keine Widerspruchspflicht, sondern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der aus­drücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Schweigen unsererseits begründet grundsätzlich keine Rechtsfolgen.

2. Angebote
Alle Angebote von MEGABOARD sind unverbindlich und freibleibend. Die von MEGABOARD angebotenen Preise enthalten keine gesetzliche Werbeabgabe, Mehrwertsteuer sowie Rechtsgebühren, wenn nicht anders schriftlich gekennzeichnet.

3. Aufträge
Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegen genommen. Mit Erteilung des Auftrages hat der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen von MEGABOARD zur Kenntnis genommen. MEGABOARD behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

4. Storno- und Kündigungsbedingungen 
Stornierungen bzw. Kündigungen werden nur in schriftlicher Form entge­gengenommen und werden eingeschrieben per Post oder per Email anerkannt, sofern der Erhalt des Emails von MEGABOARD bestätigt wird. Für die Recht­zeit­igkeit der Stornierung oder Kündigung ist das Datum des Einlangens des Stornierungsschreibens (per Email das Datum der Bestätigung durch MEGABOARD) maßgebend. Die Kosten für bereits erfolgte Produktionen und Montagen sowie Demontagen werden zu 100% in Rechnung gestellt.

Dauerwerbung - alle Flächen (ausgenommen Lichtmasttafeln in Salzburg und Oberösterreich):
Mietvereinbarungen von Dauerwerbeflächen werden unbefristet abge­schlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt, wenn nicht anders vereinbart, ein Jahr und kann jeweils zum Jahresletzten unter Einhaltung einer Kündigungs­frist von vier Monaten schriftlich gekündigt werden. Als Stichtag für den Mietbeginn wird der Tag der Montage der Werbung festgelegt.

Dauerwerbung – Lichtmasttafeln in Salzburg und Oberösterreich):
Die Laufzeit für Mietvereinbarungen von Lichtmasttafeln be­trägt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht vier Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Als Stichtag für den Mietbeginn wird der Tag der Montage der Werbung festgelegt.

Plakat, City Light, Rolling Board, Verkehrsmittelwerbung:
Bei Auftragsrücktritt vor Laufzeitbeginn wird eine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Diese beträgt bei einem Auftragsrücktritt 
ab dem 1. Tag der 12. Woche vor Laufzeitbeginn 10%,
ab dem 1. Tag der 10. Woche vor Laufzeitbeginn 20%,
ab dem 1. Tag der 7. Woche vor Laufzeitbeginn 30%,
ab dem 1. Tag der 5. Woche vor Laufzeitbeginn 100%.

Großbilder (zB. auf MEGAgerüst, MEGAboard oder MEGAfassade):
Bei Auftragsrücktritt vor Laufzeitbeginn wird eine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Diese beträgt 
ab dem 1. Tag der 12. Woche vor Laufzeitbeginn 25%,
ab dem 1. Tag der 10. Woche vor Laufzeitbeginn 50%,
ab dem 1. Tag der 8. Woche vor Laufzeitbeginn 75%,
ab dem 1. Tag der 6. Woche vor Laufzeitbeginn oder Verschiebung des Laufzeitbeginns bis zu 12 Monate ab dem ursprünglich vereinbarten Montage- bzw. Laufzeitbeginn 100%.
Verzögert sich aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Umsetzung um mehr als 12 Monate ab dem ursprünglich vereinbarten Montage- bzw. Laufzeitbeginn, so gilt der Auftrag von Seiten des Auftraggebers als storniert. MEGABOARD ist daher nicht mehr an diesen gebunden und berechtigt, 100% Stornogebühren in Rechnung zu stellen.

Werbemittelproduktion:
Beauftragte Werbemittelproduktionen können nur storniert werden, sofern die Ware noch nicht produziert wurde. Wurde die Ware bereits produziert, werden 100% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. 

5. Unterbrechung, Ausfall, Ausschluss der Gewähr­leistung 
MEGABOARD übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit der Ankündigung versehenen Objekte während der vereinbarten Zeit ununterbrochen sichtbar sind. Bei länger als einen Monat dauernder Unterbrechung verlängert sich der Auftrag von selbst um die einen Monat übersteigende Unterbrechungsdauer.

Wird MEGABOARD das Verfügungsrecht über den Werbe­träger vom Eigentümer oder einem anderen befugten Organ entzogen, endet zugleich auch dieser Vertrag, ohne Anspruch auf Entschädigung oder Schaden­ersatz. Voraus­bezahltes Mietentgelt wird aliquot zurückerstattet.

6. Vertragsgebühr
Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt nach erbrachter Leistung, Mietentgelte sind ausnahmslos zu 100% bei Mietbeginn für die gesamte Verrechnungs­periode im Vorhinein zur Zahlung fällig.

Das Entgelt ergibt sich aus dem vereinbarten Preis lt. Pkt. 3.

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt netto Kassa zahlbar. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Form. Bemängelungen, die ausschließlich die Rechnung betreffen, haben binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung zu erfolgen, widrigenfalls gilt diese als genehmigt. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen unternehmer­ischen Bankzinsen zur Anrechnung gebracht. Für MEGABOARD tätige Personen sind zur Ent­gegennahme des Entgeltes oder von Anzahlungen nicht berechtigt. Ebenso wenig sind sie berechtigt, abweichende Zahlungs­vereinbarungen zu treffen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist MEGABOARD berechtigt, das Sujet nach Setzung einer 3tägigen Nachfrist auf Kosten des Auftraggebers zu demontieren.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des verein-barten Preises Eigentum von MEGABOARD. Sie darf vor voller Bezahlung ohne Zustimmung von MEGABOARD weder verpfändet noch zur Sicher­stellung übereignet werden. Zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware ist der Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung des Preises nur dann berechtigt, wenn er die verkaufte Ware gleichzeitig durch Zahlung des Lieferpreisteiles der der verkauften Warenmenge entspricht, aus dem Eigentumsvorbehalt auslöst.

9. Konkurrenzausschluss 
Ein Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht vereinbart. MEGABOARD leistet keine Gewähr dafür und ist nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Werbeträger von miteinander im Wettbewerb stehenden Produkten oder Unternehmen nicht nebeneinander angebracht werden.

10. Montage der Werbemittel
Die Montage der Werbemittel sowie Bemalung oder Errichtung, darf aus­schließlich von MEGABOARD durchgeführt oder beauftragt werden. Die Kosten dafür gehen ebenso wie jene einer allfälligen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu Lasten des Auftraggebers. Für eventuell beschädigte Sujets leistet MEGABOARD keinen Mietkostenersatz.

11. Werbemittel
Alle Werbemittel für Werbestandorte die vom Auftraggeber bei MEGABOARD gebucht werden, sind ausschließlich bei MEGABOARD zu den angebotenen Preisen zu bestellen. Die Werbemittel sind Bestandteil des Auftrages und werden von MEGABOARD geliefert. Für Veränderungen von Farben infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen. Die nicht affichierten Werbemittel gehen entschädigungslos in das Eigen­tum von MEGABOARD über. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben bei der Beschriftung ist nicht gestattet.

12. Positionierung des Werbesujets
Aufgrund baulicher Maßnahmen (z.B.: Errichtung von Zementsilos, Bau­aufzügen, etc.) kann es zur Vermeidung von Sichtbeeinträchtigung unter Umständen zu einem Abweichen der tatsächlichen Positionierung des Werbesujets an dem für den Werbeaushang vorgesehenen Baugerüst von der in der Auftragsbestätigungen abgebildeten Sujetposition kommen.

Der Auftraggeber verzichtet aus diesbezüglich von der Vermieterin gesetzten Maßnahmen auf Mietzinsminderungsrechte und sonstige Ansprüche, sofern keine wesentliche Beein­träch­tigung der Werbemaßnahme auftritt. So der Auftraggeber eine wesentliche Beeinträchtigung der Werbemaßnahme behauptet, hat er dies bei sonstigem Verlust binnen 14 Tagen ab tatsächlicher Positionierung des Werbesujets schriftlich der MEGABOARD gegenüber geltend zu machen.

13. Vermittlungsaufträge
Bei Vermittlungsaufträgen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Eigentümerunternehmen der Werbeflächen. Der Auftraggeber bestätigt diese eingesehen und zustimmend zur Kennt­nis genommen zu haben. Für nicht- oder mangelhaft durchgeführte Aufträge anderer Werbeunter­nehmen wird von MEGABOARD keine Haftung übernommen.

14. Beschädigung, Diebstahl, höhere Gewalt 
Beschädigung, Diebstahl und Schäden durch Witterungs­einflüsse sowie bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungs­einflüsse wie Stürme-, Kälte- und Regenperioden etc.) sowie Vandalismus durch Dritte entbindet MEGABOARD von jeder Haftung. Überhaupt haftet MEGABOARD ihren Vertragspartnern nur für Schäden, die sie ihren Vertrags­partnern durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

15. Laufzeit
Die Termine für die Anbringung bzw. Errichtung sowie die Ausgestaltung sind einvernehmlich mit MEGABOARD fest­zulegen. Ein Rechtsanspruch für die Durchführung an einem bestimmten Tag besteht nicht, dement­sprechend leistet MEGABOARD hierfür keine Gewähr.

Bei der Buchung über die Laufzeit eines Monats, gelten ent­sprechend dem österreichischen Plakatkalender, 28 Tage als Mindestlaufzeit als verein­bart. Der Termin der Durch­führung bestimmt sich insbesondere nach Wind- und Wetterverhältnissen sowie der Verfügbarkeit von Baugerüsten.

16. Werbeinhalt
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung, sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. MEGABOARD ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag nach Vorlage des Werbesujets oder nach Erhalt der Werbemittel zurückzutreten, insbesondere dann, wenn Form und Inhalt des Sujets gegen die guten Sitten, behördliche und/oder gesetzliche Vorschriften oder Konkurrenzausschlussklauseln verstößt oder vom Werberat nach Vorlage beanstandet wird bzw. wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Sujets der MEGABOARD unbekannt waren.

Bei einem solchen Rücktritt treten die unter Pkt. 4 angeführten Stornobe­dingungen in Kraft, MEGABOARD behält sich die Weiterverrechnung dadurch verursachter Mehr­kosten ausdrücklich vor.

17. Auftragsbeendigung
Bei Beendigung wird durch MEGABOARD der ursprüngliche Zustand des Werbeträgers auf Kosten des Auftrag­gebers wieder hergestellt. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel gehen entschädigungslos in das Eigen­tum von MEGABOARD über.

18. Weitervermietung
Eine Untervermietung oder Weitergabe der Werbeträger ist nicht gestattet; ausgenommen, wenn von MEGABOARD die ausdrückliche Zustimmung in schriftlicher Form erfolgt.

19. Verkehrsmittelwerbung
MEGABOARD wird sich bemühen, die Werbung auf Verkehrsmitteln auf den gewünschten Linien zu platzieren, leistet jedoch nicht dafür Gewähr, wenn Fahrzeuge kurz­fristig oder dauernd auf anderen Linien eingesetzt werden, als nach Betriebsplan vorgesehen war.

20. Tarifänderungen
Alle Mietpreise unterliegen jährlichen branchenüblichen Tarifanpassungen. Bei Tarifänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden oder erst später beginnenden Aufträgen sofort in Kraft.

21. Werbemittelproduktion
Die Druckdaten sind entsprechend den Vorgaben der MEGABOARD mindestens 15 Werktage vor dem gewünschten Liefertermin an MEGA­BOARD zu übermitteln.

Für die Einhaltung des gewünschten Liefertermins hat die Freigabe der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Liefertermin zu erfolgen.

Der gewünschte Liefertermin ist in jedem Fall so zu wählen, dass im Fall einer Beanstandung eine nochmalige Produktion möglich ist, ohne dass bereits Folgekosten aufgrund der Verwendung der Werbemittel entstehen. Für eine eventuell notwendige nochmalige Produktion sind ab dem Zeit­punkt der Beanstandung 4 Werktage einzukalkulieren.

Sollten bei Auftragserteilung an MEGABOARD die obigen Fristen vom Auftraggeber nicht berücksichtigt werden, wird MEGABOARD versuchen den gewünschten Liefertermin trotzdem bestmöglich einzuhalten, kann eine pünktliche Lieferung aber nicht garantieren, eine Haftung wird diesbe­züglich ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die beigestellten Werbemittel vor dem Aushang zu überprüfen. Dies hat bei Werbemitteln, die für die Montage auf Werbeträgern direkt zu Werbe- oder Montageunternehmen geliefert wird, noch vor der Montage zu erfolgen.

Der Auftraggeber hat die Informationen für Termin und Ort zur Über­prüfung der gelieferten Ware bei MEGABOARD fristgerecht einzuholen.

Auf Wunsch kann ab einer Bestellung von mehr als 30 Stk. eines Werbemittels kostenlos ein Belegexemplar bei MEGABOARD angefordert werden.

Entwurfs- und Andruckkosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind - sofern sie nicht ausdrücklich im Preisanbot aufscheinen - im Preisanbot nicht enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, wie z.B. für Fertig­machen und Konfektionieren. In den angebotenen Preisen ist nur die ein­fache Verpackung (Umhüllung) der Erzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Kiste), so wird diese zu Selbstkostenpreisen weiterverrechnet.

Für die Dauer der Prüfung von übersandten Andruckmuster oder Beleg­expemlaren wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

Vom Auftraggeber beigestellte Proofs, Farbvorlagen oder Pantonangaben sind für die Produktion maßgeblich. Geringfügige Farbabweichungen zwischen beigestellter Arbeitsunterlage bzw. dem Originalandruck sind bedingt durch unterschiedliche Fertigungsverfahren und Materialen druck­technisch unvermeidbar und können nicht reklamiert werden.

Insbesondere berechtigen oben dargestellte Abweichungen nicht zur Minderung des Mietentgelts.

Ohne beigestellten Farbvorlagen oder Farbangaben werden Reklamationen auch bei gröberen Abweichungen vom ge­wünschten Farbergebnis ausge­schlossen.

22. Haftung, Folgeschäden, Schadenersatz 
MEGABOARD gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung bzw. Abwicklung der Aufträge und Buchungen. Ersatz­ansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Werbemittelaushangs, längstens jedoch innerhalb eines Monats ab Miet­beginn, schriftlich geltend gemacht werden.

Folgekosten für Montage und Miete können vom Auftraggeber aufgrund vor dem Aushang nicht überprüfter Werbemittel lt. Pkt. 22 nicht geltend gemacht werden.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Vertragspartner ist ausgeschlossen. Auf Punkt 14 dieser AGB wird verwiesen.

Die Haftung von MEGABOARD ist jedenfalls auf einen Höchstbetrag von € 1.000,-- bzw. dem jeweiligen Rechnungsbetrag, und zwar jeweils nach dem niedrigeren dieser beiden Beträge, für den einzelnen Schadensfall begrenzt. Als einzelner Schadensfall zu verstehen ist die Summe der Schaden­ersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten aus ein- und derselben Handlung oder die Summe der Ansprüche, die von selben Berechtigten aus verschiedenen Handlungen im rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang geltend gemacht werden, oder die Summe der Ansprüche aus einem aus mehreren Handlungen erfließenden einheitlichen Schaden.

Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird einver­nehmlich ausgeschlossen.

23. Datenschutz
MEGABOARD ist berechtigt, die Auftragssumme zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwands in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

Im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und MEGABOARD werden nachstehend angeführte Daten des Auftraggebers, wie Titel, Name, Anschrift zum Zweck einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen von MEGABOARD gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers wurden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.

24. Gerichtsstandvereinbarung, anzuwendendes Recht 
Als Gerichtsstand für Auseinandersetzungen gilt Wien vereinbart. Die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts wird vereinbart.

25. Sonstiges
Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der in dieser AGB beschriebenen Vertragsbestandteile bleiben die übrigen Bestimmungen und geschlossenen Verträge aufrecht.

Auftraggeber und MEGABOARD vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine einvernehmlich vereinbarte und sinngemäß der unwirksamen möglichst nahekommenden, wirksamen Bestimmung zu ersetzen.